
In diesem Leitfaden
- 1. Was am 21. Mai 2026 hätte passieren sollen
- 2. Was im Juli tatsächlich passierte
- 3. Die vier Änderungen, auf die es für Arbeitgeber ankommt
- 4. Was die neunzig Tage nicht abdecken
- 5. Wo unsere einzelnen Märkte stehen
- 6. Was Sie jetzt damit tun
- 7. FAQ zur Neufassung
Was am 21. Mai 2026 hätte passieren sollen
Die Richtlinie (EU) 2024/1233 ist die Neufassung der Single-Permit-Richtlinie von 2011, also des Instruments, mit dem ein Drittstaatsangehöriger einmal beantragt und ein Dokument für Arbeit und Aufenthalt zugleich erhält. Sie wurde am 24. April 2024 angenommen, trat am 20. Mai 2024 in Kraft, und Artikel 18 gab den Mitgliedstaaten bis zum 21. Mai 2026 Zeit, sie in nationales Recht zu überführen.
Es ist eine bescheidene Richtlinie mit wenigen Bestimmungen, die auf der Ebene einer einzelnen Einstellung sehr viel bedeuten: eine harte Entscheidungsfrist von 90 Tagen, in bestimmten Fällen die Antragstellung aus dem Inland, ein Recht auf Arbeitgeberwechsel und eine definierte Zeit der Arbeitslosigkeit, die den Arbeitnehmer nicht die Genehmigung kostet. Einen neuen Zugangsweg hat sie bewusst nicht geschaffen; die Mitgliedstaaten behalten die volle Kontrolle darüber, wie viele Arbeitskräfte sie zulassen. Lesen Sie sie als Verfahrensinstallation und nicht als Türöffnung, dann lesen Sie sie richtig.
Was im Juli tatsächlich passierte
Die Frist verstrich, und der größere Teil der Union hat sie verpasst. Am 15. Juli 2026 schickte die Europäische Kommission siebzehn Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben, weil sie ihre Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt hatten: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden. Jeder hatte zwei Monate Zeit für eine Antwort.
Das ist die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens und keine Strafe, und es endet höchstwahrscheinlich damit, dass die Gesetze verabschiedet werden, und nicht vor Gericht. Für einen Arbeitgeber, der in den nächsten zwei Quartalen einstellen will, ist die praktische Folge jedoch sofort spürbar, und sie gehört klar gesagt: Eine Richtlinie begründet keine Rechte, die ein Arbeitnehmer gegenüber einem privaten Arbeitgeber durchsetzen könnte, und solange Ihr nationaler Gesetzgeber sie nicht umgesetzt hat, sind die neuen Regeln nicht das, was Ihre Woiwodschaftsbehörde oder Ihre Ausländerbehörde anwendet. Worauf Sie sich heute stützen können, ist das nationale Recht in seiner jetzigen Fassung.
Zwei Mitgliedstaaten stehen ganz außerhalb. Irland und Dänemark beteiligen sich nicht an der Richtlinie. Norwegen war als Nicht-EU-Staat nie erfasst, woran man denken sollte, wenn die Saisonplanung Finnland und Norwegen zugleich umfasst.
Die vier Änderungen, auf die es für Arbeitgeber ankommt
Die Entscheidungsfrist. Artikel 5 verlangt eine Entscheidung binnen 90 Tagen nach einem vollständigen Antrag. Das ist die Schlagzeile, und die Einschränkungen dazu stehen im nächsten Abschnitt, denn dort brechen die Erwartungen.
Antrag aus dem Inland. Artikel 4 Absatz 2 erlaubt einem Mitgliedstaat, einen Antrag von einem Drittstaatsangehörigen entgegenzunehmen, der sich bereits rechtmäßig in seinem Hoheitsgebiet aufhält, statt seine Anwesenheit im Ausland zu verlangen. Der naheliegende Fall ist eine Studentin, die ihren Abschluss macht und ohne Aus- und Wiedereinreise in eine Beschäftigung wechselt, und das streicht einen Schritt, der früher ein Quartal kostete.
Arbeitgeberwechsel. Artikel 11 gibt dem Inhaber der Genehmigung das Recht, den Arbeitgeber zu wechseln. Die Mitgliedstaaten dürfen Bedingungen knüpfen: eine Anzeige bei der Behörde, eine Prüfung der Arbeitsmarktlage und eine Mindestdauer beim ersten Arbeitgeber, die sechs Monate nicht überschreiten darf. Wo eine Anzeige verlangt wird, hat die Behörde 45 Tage, um die Voraussetzungen zu prüfen oder zu widersprechen. Für einen Arbeitgeber schneidet das in beide Richtungen, und etwas anderes zu behaupten wäre unredlich: Die Arbeitskraft, die Sie geholt haben, kann nach der Mindestdauer zur Konkurrenz wechseln, und ebenso können Sie jemanden einstellen, der bereits im Land ist, ohne eine Genehmigung von vorn zu beginnen.
Arbeitslosigkeit. Ebenfalls Artikel 11: Arbeitslosigkeit allein ist kein Grund, die Genehmigung zu entziehen, solange sie drei Monate innerhalb ihrer Gültigkeit nicht überschreitet, oder sechs Monate, wenn die Person die Genehmigung länger als zwei Jahre hält. Wer seinen Betrieb verliert, hat Zeit, eine andere Stelle zu finden, statt einen Countdown bis zur Ausreise, und das zählt für die Bindung in der ganzen Branche ebenso wie für die einzelne Person.
Was die neunzig Tage nicht abdecken
Das ist der Absatz, den man liest, bevor man einem Produktionsleiter ein Startdatum zusagt. Die 90 Tage laufen ab einem vollständigen Antrag, und über die Vollständigkeit entscheidet die Behörde, nicht Sie. Zwei der langsamsten Schritte liegen ganz außerhalb dieser Uhr.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist ausgenommen. Verlangt die Stelle eine national anzuerkennende Qualifikation, läuft dieses Verfahren nach eigenem Zeitplan, und die 90 Tage nehmen es nicht auf.
Das Visum ist eine eigene Sache. Die Richtlinie regelt die Entscheidung über die Genehmigung; das Einreisevisum muss der Arbeitnehmer danach noch bei der Vertretung in Bangkok bekommen, und die konsularische Kapazität ist eine eigene Warteschlange, wie die tschechischen und finnischen Beispiele an anderer Stelle auf dieser Seite im Detail zeigen.
Und entscheidet die Behörde nicht binnen 90 Tagen, überlässt die Richtlinie die Folgen dem nationalen Recht. Eine automatische Genehmigung gibt es nicht. In der Praxis bleibt die Planzahl die nationale plus die konsularische, mit den 90 Tagen als Obergrenze für einen Abschnitt und nicht als Zusage für den ganzen Weg.
Wo unsere einzelnen Märkte stehen
Die Tabelle unten zeigt den Stand zum Vertragsverletzungspaket der Kommission vom Juli 2026. Eine Einschränkung beim Lesen: Kein Schreiben erhalten zu haben heißt, dass der Mitgliedstaat fristgerecht nationale Maßnahmen mitgeteilt hat, und das ist nicht dasselbe wie eine vollständige oder korrekte Umsetzung. Das prüft die Kommission gesondert und kann später ein Verfahren eröffnen.
Die praktische Regel für eine Einstellung, die in den nächsten sechs Monaten beginnt, ist in beiden Fällen dieselbe. Bauen Sie den Zeitplan auf dem nationalen Verfahren auf, wie es heute tatsächlich angewandt wird, behandeln Sie die Rechte aus der Neufassung als Verbesserung, die kommt, wenn sie kommt, und schreiben Sie den Vertrag so, dass er nicht von einer Regel abhängt, die Ihr Mitgliedstaat noch nicht erlassen hat.
Was Sie jetzt damit tun
Drei Dinge lohnen sich, solange die Umsetzung nachzieht.
Erstens: Behandeln Sie Genehmigung und Visum nicht länger als eine Zahl. Lassen Sie sich beides überall getrennt beziffern, denn so verhält sich der Prozess wirklich, und so merken Sie, welche Hälfte verrutscht.
Zweitens: Planen Sie mit dem Recht auf Arbeitgeberwechsel statt dagegen. Sobald es bei Ihnen gilt, hält nicht mehr die Genehmigung die Leute, sondern die Arbeit. Unter diesen Bedingungen behalten die Arbeitgeber ihre Mannschaft, die ordentlich zahlen, anständig unterbringen und dem Arbeitnehmer nichts berechnen, und das ist dieselbe Liste, die überhaupt erst zu Genehmigungen führt.
Drittens: Wenn Sie nach Polen, Deutschland oder Finnland einstellen, fragen Sie nach, wo das Umsetzungsgesetz tatsächlich steht, bevor Sie auf irgendetwas aus dieser Richtlinie bauen. Alle drei stehen im Juli-Paket 2026. Die Antwort verändert Ihren Zeitplan, und es ist eine faire Frage an jede Agentur, die Ihnen Termine nennt.
| Markt | Auf der Liste der Aufforderungsschreiben vom 15. Juli 2026 | Worauf planen |
|---|---|---|
| Polen | Ja | Nationales Verfahren wie heute angewandt; das Gesetz von 2025 regelt Antragstellung und Strafen bereits |
| Deutschland | Ja | Nationales Verfahren wie heute angewandt, einschließlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit |
| Finnland | Ja | Nationales Verfahren wie heute angewandt; Saisonarbeit fällt ohnehin unter ein eigenes Gesetz |
| Tschechien | Nein, Maßnahmen mitgeteilt | Verfahren der Arbeitnehmerkarte; prüfen, welche Rechte aus der Neufassung der nationale Text tatsächlich trägt |
| Rumänien | Nein, Maßnahmen mitgeteilt | Nationales Verfahren; dasselbe prüfen |
| Kroatien | Nein, Maßnahmen mitgeteilt | Nationales Verfahren; dasselbe prüfen |
| Norwegen | Außerhalb der EU | Die Richtlinie gilt überhaupt nicht |
Können wir uns heute auf die 90-Tage-Regel verlassen?+
Nur dort, wo Ihr Mitgliedstaat sie umgesetzt hat. Eine Richtlinie bindet den Staat, nicht den privaten Arbeitgeber, und sie wird erst dann zur Regel Ihrer Behörde, wenn das nationale Recht es sagt. Polen, Deutschland und Finnland erhielten am 15. Juli 2026 ein Aufforderungsschreiben, weil sie keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hatten. In diesen dreien planen Sie nach dem nationalen Zeitplan, so wie er tatsächlich läuft.
Umfassen die 90 Tage das Visum?+
Nein. Die Richtlinie regelt die Entscheidung über die Genehmigung. Das Einreisevisum ist ein eigenes Verfahren bei der Vertretung mit eigener Warteschlange, und in manchen Korridoren ist diese Warteschlange der Engpass und nicht die Genehmigung. Auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen liegt ausdrücklich außerhalb der 90 Tage.
Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln darf, was hält ihn nach einem Monat?+
Ein Mitgliedstaat kann eine Mindestdauer beim ersten Arbeitgeber verlangen, die die Richtlinie auf sechs Monate begrenzt, dazu eine Anzeige, für die die Behörde 45 Tage hat. Darüber hinaus hält ihn rechtlich nichts, und genau das ist der Sinn der Bestimmung. Eine Mannschaft hält die Arbeit selbst: pünktlicher Lohn, Unterkunft im Standard, keine Schulden bei Ankunft und eine zweite Saison, in die man zurückkehren kann. Das sind dieselben Bedingungen, unter denen Genehmigungen erteilt werden.
Was passiert, wenn unser Arbeitnehmer entlassen wird?+
Arbeitslosigkeit allein ist bis zu drei Monate innerhalb der Gültigkeit kein Entzugsgrund, oder sechs Monate, wenn der Arbeitnehmer die Genehmigung länger als zwei Jahre hält. Das ist die Untergrenze der Richtlinie; prüfen Sie, was Ihr nationales Recht vorsieht, denn einige Mitgliedstaaten waren bereits großzügiger, und die Neufassung senkt bestehende Rechte nicht.
Schafft das neue Kontingente oder öffnet es neue Wege?+
Nein, und das gehört deutlich gesagt, denn die Richtlinie wurde mancherorts als Liberalisierung verkauft. Die Mitgliedstaaten behalten die volle Kontrolle über die Zulassungszahlen. Die Neufassung verbessert das Verfahren für Menschen, die ohnehin zugelassen werden; sie macht die Tür nicht breiter.
Was ändert das an dem, was Sie für uns tun?+
Sehr wenig, und das ist die ehrliche Antwort. Wir beziffern Genehmigung und Visum längst getrennt, reichen nach dem geltenden nationalen Verfahren ein und bauen Vermittlungen auf Bindung statt darauf, dass ein Arbeitnehmer an einen Arbeitgeber gefesselt ist. Wenn die Neufassung in Ihrem Land ankommt, sagen wir Ihnen, welche Ihrer Termine sich verschieben.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/1233, Neufassung der Single-Permit-Richtlinie - EUR-Lex
- Volltext: Artikel 5 Entscheidungsfrist, Artikel 11 Arbeitgeberwechsel und Arbeitslosigkeit, Artikel 18 Umsetzung - EUR-Lex
- Vertragsverletzungspaket vom 15. Juli 2026: Aufforderungsschreiben an 17 Mitgliedstaaten zur Single-Permit-Richtlinie - Europäische Kommission
- Eine kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit - Europäische Kommission, Migration und Inneres
- Was die Neufassung geändert hat und was bewusst nicht - Blog EU Immigration and Asylum Law and Policy
